acapa reisen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) von Aca­pa Reisen beziehen sich auf der einen Seite zwis­chen Aca­pa Reisen und dem Kun­den, bei Reisen, wo Aca­pa Reisen als Anbi­eter auftritt (Beispiel: Pauschal­reise zusam­mengestellt und organ­isiert von Aca­pa Tours GmbH, gel­ten AVRB der Aca­pa Tours GmbH, ander­seits zwis­chen dem Leis­tungsträger (Flugge­sellschaft, Hotel, Miet­wa­gen­fir­ma und/oder Ver­anstal­ter wie Kuoni, Hotelplan etc.) und dem Kun­den, wo Aca­pa Reisen als Ver­mit­tler (Aca­pa AG) auftritt.

Reisegarantie

Zur Sicher­heit für den Kun­den, ist Aca­pa Reisen Mit­glied im Garantie­fonds der Schweiz­er Reise­branche (entsprechend dem Bun­des­ge­setz über Pauschal­reisen vom 18. Juni 1993), welch­er zur Absicherung der Kun­den­gelder einsteht.

Haftung

Bei ein­er Pauschal­reise, zusam­mengestellt und organ­isiert von Aca­pa Tours GmbH, liegt die Haf­tung vol­lum­fänglich und in erster Instanz bei Aca­pa Tours GmbH. Wo Aca­pa AG als Ver­mit­tler auftritt, liegt die Haf­tung vol­lum­fänglich beim entsprechen­den Leis­tungsträger. Bei ein­er Flu­greser­va­tion ist die Flugge­sellschaft haftbar.

IATA-Lizenz-Träger

Aca­pa Reisen besitzt die IATA-Lizenz, die an sehr strik­te und strenge Regeln gekop­pelt ist und nur aus­gewählten Reise­büros zuge­sprochen wird. Durch die IATA-Lizenz ist Aca­pa Reisen berechtigt, Flugtick­ets von allen IATA-Flugge­sellschaften weltweit auszustellen.

Warschauer Abkommen und Montrealer Übereinkommen

Die IATA-Flugge­sellschaften unter­liegen dem Warschauer Abkom­men oder dem Mon­treal­er Übereinkom­men. Ver­tragsstaat­en, die das Mon­treal­er Übereinkom­men unterze­ich­net und rat­i­fiziert haben, find­en Sie im Inter­net unter www.icao.int.

Soweit das Mon­treal­er Übereinkom­men (noch) nicht anwend­bar ist, gel­ten weit­er­hin die entsprechen­den Bes­tim­mungen des Warschauer Abkom­mens. 

Annullationsversicherung

Eine Annul­la­tionsver­sicherung ist grund­sät­zlich nicht im Reisepreis eingeschlossen. Aca­pa Reisen berät den Kun­den gerne und kann für den Kun­den auch eine Annul­la­tionsver­sicherung abschliessen. Aca­pa Reisen stellt indi­vidu­elle Reiseversicherungspolicen.

Acapa AG und Acapa Tours GmbH

Haupt­sitz:
Unter­dorf­s­trasse 35
CH-5107 Schinznach-Dorf

Öff­nungszeit­en:
Mon­tag — Freitag
09:00 – 12:00 Uhr | 13:30 – 18:00 Uhr

Wissenswertes

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direkter Kontakt

+41 56 44 33 221

info@acapa.ch

© 2021 by Acapa Reisen

Geschätzte ACAPA Kundinnen und Kunden

Die Sommer und Herbst Ferien 2020 sind vorbei. Städtereisen im Winter sind im Moment nur schwerlich möglich mit den «Lockdowns» in Europa. Fernreisen dagegen sind sehr bedingt buchbar - Im Moment möglich Dominikanische Republik, Mexico und Seychellen mit fast ohne Einschränkungen, Malediven und Ägypten Rotes Meer mit COVID-19 Test.
Für andere Länder im Fernen Osten ist es nicht möglich als Tourist einzureisen. In einige Länder in Afrika sind Einreisen ebenfalls erlaubt, z.B. Tansania mit Sansibar. (Stand Anfangs November 2020). Wenn Sie aus diversen Gründen in ein Land einreisen dürfen, trotz Einreisebeschränkungen, buchen wir für Sie im Reisebüro gerne Flüge und Landleistungen. Ob der Flugplan jedoch eingehalten werden kann und die Grenzen der Länder offen bleiben, ist im Moment ungewiss.
Kundenberatungen vor Ort sind unter bestimmten Voraussetzungen mit Termin möglich. Sie erreichen unsere ACAPA Mitarbeiter telefonisch oder per Email. Acapa Reisen wird auch in Zukunft für Sie da sein. Wir sind zudem ein langjähriges Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
https://www.garantiefonds.ch/home/

Happy Landings, die Reisefreude wird wieder kommen!

ACAPA Reisen
Ruedi Ellenberger und das ganze ACAPA Team

 

 

 

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